Azubi Kolleg
Fragen & Antworten
Programm
Was beinhaltet das Stipendienprogramm?
Drei fünftägigen Seminaren (insgesamt 15 Tagen, in der Woche und am Wochenende), monatlich stattfindende Netzwerktreffen (in Präsenz und digital, meist in den Abendstunden) sowie die Teilnahme an einer feierlichen Auftaktveranstaltung und Zertifikatsübergabe. Zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen verpflichtest du dich mit Annahme des Stipendiums.
Ich bin aus wichtigen Gründen verhindert. Was ist nun zu berücksichtigen?
Wir teilen die Termine für das Bildungsprogramm meist schon während der Bewerbungsphase mit. Wir gehen daher davon aus, dass du keine privaten Termine in die Seminarzeiträume legst. Solltest du dennoch im Einzelfall aus gewichtigen Gründen (wie z. B. Krankheit mit Attest oder Prüfungstermin) verhindert sein, ist es unbedingt erforderlich, so früh wie möglich mit dem Team des Azubi Kolleg Kontakt aufzunehmen. Gleiches gilt für die anderen Veranstaltungen.
Wo findet das Bildungsprogramm statt?
Die Seminare werden in Tagungshäusern in Norddeutschland durchgeführt. Die monatlichen Netzwerktreffen finden abwechselnd in Hamburg, Lübeck und Schleswig-Holstein oder digital statt.
Muss ich für die Seminare Urlaub nehmen?
Nein, für die fünftägigen Seminare wirst du jeweils von deinen Ausbildungsstätten freigestellt. Die Einverständniserklärung zur Teilnahme am Stipendienprogramm unterschreiben deine Lernorte (Betrieb, Berufliche Schule etc.) vor Annahme deiner Förderung und dies beinhaltet eine Freistellung. Die Seminare gelten also nicht als Urlaub. Deine Ausbildungsvergütung wird für diese Zeit weitergezahlt, an den Wochenenden bringst du einen Eigenanteil an Freizeit ein. (siehe auch „Dürfen meine Ausbildungsstätten mich einfach freistellen?“)
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das Stipendium samt des Bildungsprogramms ist für dich als Auszubildende:r und deine Ausbildungsstätten kostenlos.
Eine Fahrtkostenpauschale erhältst du für die Teilnahmen an Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (Netzwerktreffen, Auftaktveranstaltungen und Zertifikatsübergabe). Bei den Seminaren werden die Kosten von Unterkunft und Verpflegung übernommen. Ebenso die Kosten für das Bildungsprogramm (Referent:innen, Miete, Technik, Begleitprogramm).
Was ist mit "Netzwerk" gemeint?
Ein wichtiger Teil des Azubi Kollegs ist die Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Es ist für Auszubildende von Vorteil, sich jeweils mit Auszubildenden ganz anderer Berufe zu vernetzen. Darüber hinaus vernetzen wir dich mit weiteren interessanten Akteuren aus Politik, Gesellschaft und dem Themenbereich KI – z. B. ermöglichen wir Austauschformate mit Politiker:innen und KI-Expertinnen und -Experten. So erhältst du die Möglichkeit, dir ein nachhaltiges, berufliches Netzwerk aufzubauen.
Bewerbung
Was sind die formalen Voraussetzungen?
Berufliche Ausbildung
Du kannst dich bewerben, wenn du eine berufliche Ausbildung machst, die staatlich anerkannt ist (d. h. zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt). Alle der folgenden Ausbildungsarten sind möglich:
- eine duale Ausbildung (Ausbildungsbetrieb und berufliche Schule),
- eine Pflegeausbildung,
- eine vollzeitschulische Ausbildung,
- ein ausbildungsintegriertes duales Studium (mit Ausbildungsvertrag),
- eine studienintegrierte Ausbildung (BHH) oder
- ein Abiturientenprogramm mit Ausbildungsvertrag
Beginn und Dauer der Ausbildung
Du solltest das Stipendium innerhalb der Ausbildungszeit abschließen können. In der Regel wirst du zum Zeitpunkt der Bewerbung im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr sein. Eine Beendigung des Stipendiums kurz nach Abschluss der Ausbildung ist in Einzelfällen möglich, solange du am Bildungsprogramm und der Zertifikatsübergabe teilnehmen kannst. In diesen Fällen bitten wir dich darum, frühzeitig mit dem Team des Azubi Kolleg in Verbindung zu treten.
Notwendig: Schleswig-Holstein- bzw. Hamburg-Bezug
Voraussetzung ist, dass du in Hamburg oder Schleswig-Holstein wohnst oder deine Ausbildungsstätte in Hamburg oder Schleswig-Holstein ansässig ist: Bei dualen Ausbildungen, ausbildungsintegrierten Studiengängen, studienintegrierten Ausbildungen und Abiturientenprogrammen der Ausbildungsbetrieb; bei vollzeitschulischen Ausbildungen die Berufsfachschule; bei Pflegeausbildungen der Träger der praktischen Ausbildung. In Einzelfällen können auch Auszubildende aus dem unmittelbar angrenzenden Umfeld akzeptiert werden.
Zustimmung und Empfehlung Ausbildungsstätte
Die Ausbildungsstätte, mit der du deinen Ausbildungsvertrag geschlossen hast, muss deiner Bewerbung zustimmen und dich für die Teilnahme am Stipendienprogramm freistellen. Von deiner Ausbildungsstätte benötigst du deshalb ein Empfehlungsschreiben sowie eine Einverständniserklärung inkl. Freistellungszusage. (Siehe oben “Muss ich für die Workshop-Tage Urlaub nehmen?”)
Zustimmung Berufliche Schule bzw. weitere Ausbildungsstätte
Auch die Berufliche Schule bzw. weitere Ausbildungsstätte muss mit der Bewerbung und Teilnahme einverstanden sein. Hierfür benötigen wir eine Einverständniserklärung inkl. Freistellungszusage.
Wie sieht ein Empfehlungsschreiben der Ausbildungsstätte aus?
Die Vorlage für das Empfehlungsschreiben deiner Ausbildungsstätte, mit der du deinen Ausbildungsvertrag hast, findest du hier . Uns interessiert, warum die Ausbildungsstätte dich für das Azubi Kolleg vorschlägt und wo deine Stärken und Potenziale gesehen werden. Die Schulnoten spielen keine Rolle. Die Nutzung unserer Vorlage ist verpflichtend.
Bis wann brauche ich das Empfehlungsschreiben?
Du kannst deine Bewerbung bis zum 30. April 2026 über das Online-Bewerbungsformular abschicken. Das ausgefüllte und unterschriebene Empfehlungsschreiben und die Einverständniserklärungen der Ausbildungspartner kannst du einfach direkt im Formular hochladen. Solltest du es bis dahin noch nicht zurückerhalten haben, kannst du oder dein:e Ausbilder:in das Empfehlungsschreiben über einen anderen Link bis zum 30. April 2026 hochladen. Den Link findest du im Bewerbungsformular.
Kann ich meine Bewerbung zwischenspeichern und später weiterarbeiten?
Ja, das funktioniert. Das erfolgt aber nicht automatisch, sondern muss aktiv über den entsprechenden Button „Später Fortfahren“ angestoßen werden. Nur dann sind die Eingaben gespeichert, sollte ein technisches Problem auftreten.
Auswahlverfahren
Wie läuft das Auswahlverfahren ab und nach welchen Kriterien werden die Bewerber:innen ausgewählt?
Zunächst müssen die formalen Kriterien zur Ausbildung erfüllt sein (siehe „Was sind die formalen Voraussetzungen?“). Dann zählen die Angaben zu deiner Motivation im Online-Bewerbungsformular. Außerdem schauen wir auf den Inhalt des Empfehlungsschreibens. In einem zweiten Schritt werden ausgewählte Auszubildende zu einem kurzen Interview eingeladen, bei dem eine Jury noch einmal mit den Bewerber:innen ins Gespräch kommt. Wir suchen Auszubildende, die motiviert sind, am Azubi Kolleg teilzunehmen, und die bereit sind, sich gemeinsam mit der Gruppe weiterzuentwickeln, Neues zu lernen und sich aktiv einzubringen.
Was ist wichtig bei den Fragen zur Motivation für die Bewerbung?
Wir möchten von dir beispielsweise wissen, warum du dich für eine Ausbildung entschieden hast oder warum du dich für das Azubi Kolleg bewirbst. Auch interessiert uns, was du glaubst, besonders gut zu können. Unsere Fragen zur Motivation werden im Bewerbungsformular aufgeführt sein. Du findest sie aber auch hier.
Wie geht es dann weiter?
Nach einer Zusage für ein Stipendium (meist im Juni/Juli) findet die Auftaktveranstaltung im September statt. Alle feststehenden Termine werden bereits in der Vorlage für die Einverständniserklärung Ausbildungsstätte (i. d. R. Betrieb) und der weiteren Ausbildungsstätte (i. d. R. berufliche Schule) mitgeteilt.
Betrieb & Berufliche Schule
Welche Kosten kommen auf meine Ausbildungsstätten zu?
Deine Ausbildungsstätten stellen dich pauschal für die fünftägigen Seminare und sonstigen Veranstaltungen frei. Du erhältst in dieser Zeit weiterhin deine Ausbildungsvergütung. Bei den Seminaren sind auch immer Wochenendtage dabei, an denen keine berufliche Schule stattfindet und in der Regel auch nicht im Betrieb gearbeitet wird. Die Ausbildungsstätte stellt also nie für die vollen 15 Seminartage frei. Die Netzwerktreffen finden in der Regel in den Abendstunden statt.
Weitere Kosten kommen nicht auf deine Ausbildungsstätte(n) zu: Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung sowie die Kosten des Bildungsprogramms werden komplett über das Programm getragen.
Dürfen meine Ausbildungsstätten mich freistellen?
Ja! Die Seminare werden rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt (vgl. § 2 Abs. 3 BBiG) und haben keinen Einfluss auf das Berufsausbildungsverhältnis. Insbesondere wird das Ausbildungsverhältnis durch die Teilnahme an den Seminaren nicht unterbrochen. Das bedeutet für die Ausbildungsstätte, dass seine Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und der Beiträge zur Sozialversicherung auch während der Seminare weiterhin bestehen bleibt (vgl. § 17 ff. BBiG). Für die Teilnahme an den Seminaren werden die Auszubildenden von der Ausbildungsstätte freigestellt. Sollten die sonstigen Veranstaltungen in die Ausbildungszeit fallen, werden die Auszubildenden auch für diese Zeit von der Ausbildungsstätte freigestellt. Zudem sind das Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung und das Hamburger Institut für Berufliche Bildung über das Projekt informiert und unterstützen es. (siehe „Muss ich für die Workshop-Tage Urlaub nehmen?“).
Was passiert, wenn meine Ausbildungsstätte mich nicht freistellen und mir kein Empfehlungsschreiben erstellen möchten?
Die Freistellung und das Empfehlungsschreiben der Ausbildungsstätte, mit der du deinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast, ist ein essenzieller Bestandteil deiner Bewerbung. Ohne die Freistellung und das Empfehlungsschreiben kannst du dich leider nicht bewerben. Du könntest jedoch versuchen, deine Ausbildungsstätte vom Stipendienprogramm „Azubi Kolleg“ zu überzeugen. Hierbei unterstützen wir gerne!
Du hast weitere Fragen? Melde dich gern bei uns!
Per E-Mail an ak(at)joachim-herz-stiftung.de oder telefonisch bei
- Jennifer Lim: Tel. 040 533 295 646 | WhatsApp 0151 5516 8067
- Selma Neumeyer: Tel. 040 533 295 52 | WhatsApp 0151 5516 8068