Azubis in die USA & Canada

Fragen & Antworten

Zum Austauschprogramm "Azubis USA & Canada" erreichen uns immer wieder Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen, zur Bewerbung und benötigten Unterlagen und zum Programm, das in den USA oder in Kanada stattfindet. Wir hoffen, mit unseren FAQs viele der offenen Fragen beantworten zu können.


Voraussetzungen

Was ist, wenn der Auslandsaufenthalt mit meinen Prüfungen zusammenfällt?

Bei Zwischenprüfungen besteht in der Regel die Möglichkeit, sich zu bewerben und die Prüfung zu verschieben. Dies sollte aber erst nach Aufnahme ins Programm beantragt werden.

 

In meiner Berufsschule sind zum Bewerbungsschluss noch Ferien – kann ich das Einverständnis der Schule nachreichen?

Ja, das ist möglich. Nachreichungen sind aber nur innerhalb von zwei Wochen nach Bewerbungsschluss möglich. Bitte vermerken Sie im Bewerbungsprozess, dass das Einverständnis nachgereicht wird (Kommentarfeld beim Upload-Fenster für Einverständniserklärungen nutzen). Sie können uns aber auch eine E-Mail an  azusacan(at)joachim-herz-stiftung(dot)de schicken.

 

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich unter 18 Jahren alt bin?

Ja, vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Abreise dann volljährig sind.

 

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich mich schon mal beworben habe?

Ja, eine Wiederbewerbung ist möglich, solange Sie sich bis zum Ende des Praktikums noch in der Ausbildung befinden.

 

Unterbreche ich meiner Ausbildung, während ich in den USA oder Kanada bin?

Nein, die Ausbildung wird nicht unterbrochen, aber der Auslandsaufenthalt muss von Ihrem Ausbildungsbetrieb vorab genehmigt werden. Der Zeitraum des Auslandsaufenthalts wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt – sofern er dem Ausbildungsziel dient (vgl. § 2 Abs. 3 BBiG) – und hat keinen Einfluss auf das inländische Berufsausbildungsverhältnis. Insbesondere findet durch den Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des inländischen Ausbildungsverhältnisses statt. Dies bedeutet für den Ausbildungsbetrieb in erster Linie, dass seine Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und der Beiträge zur Sozialversicherung auch während des Auslandsaufenthalts weiterhin bestehen bleibt (vgl. § 17 fff. BBiG). 

 

Welche Kosten kommen auf den Ausbildungsbetrieb zu?

Auf den Ausbildungsbetrieb kommen keine zusätzlichen Kosten zu, außer der Fortzahlung der regulären Ausbildungsvergütung. Der Zeitraum des Auslandsaufenthaltes wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt – sofern er dem Ausbildungsziel dient (vgl. § 2 Abs. 3 BBiG) – und hat keinen Einfluss auf das inländische Berufsausbildungsverhältnis. Insbesondere findet durch den Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des inländischen Ausbildungsverhältnisses statt. Dies bedeutet für den Ausbildungsbetrieb in erster Linie, dass seine Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und der Beiträge zur Sozialversicherung auch während des Auslandsaufenthaltes weiterhin bestehen bleibt (vgl. § 17 ff. BBiG).


Bewerbung & Unterlagen

Was muss ich bei der Online-Bewerbung beachten?

Bitte lesen Sie sich die Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung durch, bevor Sie starten. Um die Bewerbung abzuschließen, werden Sie einige Dokumente hochladen müssen (Lebenslauf, Einverständniserklärungen des Betriebs und der Berufsschule, Empfehlungsschreiben, Ihr Motivationsschreiben). Wenn Sie Ihre Bewerbung online zwischendurch speichern (über Button “später fortfahren“), können Sie diese Dokumente auch zum späteren Zeitpunkt anfügen und die Bewerbung abschließen.

 

Kann ich meine Bewerbung zwischenspeichern und später weiterbearbeiten?

Ja, das ist möglich. Es erfolgt aber keine automatische Sicherung der Daten. Drücken Sie bitte deshalb zwischendurch immer auf „später fortfahren“, damit die gemachten Angaben gesichert werden. Um später zur Bewerbung zu gelangen, folgen Sie bitte wieder dem Link aus der ersten E-Mail und melden Sie sich wieder mit Ihrer E-Mail-Adresse und ihrem ausgewählten Passwort an. Nach dem Absenden der Bewerbung über den entsprechenden Button ist kein Zugang mehr zu Ihrer Bewerbung möglich, da sie offiziell eingereicht ist.

 

Ich habe meine Bewerbung schon abgeschickt - wie kann ich noch etwas nachreichen?

Nach Einreichung der Bewerbung haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrer Bewerbung. Bitte schicken Sie die Unterlagen zu: azusacan(at)joachim-herz-stiftung(dot)de zu. Falls Sie aus Versehen auf „absenden“ gedrückt haben und Ihre Bewerbung noch unvollständig war, müssen Sie sich erneut registrieren, die Bewerbung vollständig bearbeiten und absenden. 

 

Ich habe noch kein Berufsschulzeugnis erhalten.

Falls Ihnen noch kein Berufsschulzeugnis vorliegt, vermerken Sie dies in Ihrer Bewerbung. Falls möglich, fügen Sie eine Schulbescheinigung mit Notendurchschnitt bei. Wenn das Zeugnis erst nach Bewerbungsschluss erteilt wird, können Sie es noch per E-Mail an azusacan(at)joachim-herz-stiftung(dot)de nachreichen. 

 

Wie soll das Empfehlungsschreiben aussehen?

Das eingereichte Empfehlungsschreiben soll der Jury einen Einblick verschaffen, warum Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder Sie für das Programm empfehlen möchte. Dazu können z. B. Ihre Fähigkeiten, Ihre Motivation, Ihre persönlichen Art oder besondere Eigenschaften beschrieben werden. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Vorlage, die Sie im Online-Formular finden. Bitte beachten Sie, dass die Jury einen Eindruck von der Bewerberin oder dem Bewerber gewinnen möchte und somit ein detailliertes Empfehlungsschreiben von Vorteil ist. Sie können der Online-Bewerbung gerne auch zwei Empfehlungsschreiben beifügen. 

 

Wo finde ich die offizielle englischsprachige Bezeichnung meines Ausbildungsberufs?

Unter www.bibb.de/dienst/berufesuche/ finden Sie die Bezeichnung. Dort müssen Sie die offizielle Berufsbezeichnung auf Deutsch eingeben und anschließend Ihren Ausbildungsberuf auswählen. Unter dem Punkt „Zeugniserläuterung“ befindet sich ein Symbol der englischen Flagge. Sobald man darauf klickt, erscheint die offizielle englische Bezeichnung in einem PDF. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsschule.

 

Wo finden die Bewerbungsgespräche statt? 

Je nach Bewerberlage finden die Gespräche in Hamburg oder München statt.

 

Wann finden die Gespräche statt? 

Für den Aufenthalt im Frühjahr voraussichtlich im September und für den Aufenthalt im Herbst finden die Gespräche im Januar statt.


Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie uns gerne an unter +49 40 533295-79


Programm

Was für Kosten kommen auf mich zu?

Es kommen folgende Kosten auf Sie zu: 

  • Verpflegung und Lebenshaltungskosten in den USA/Kanada (ausgenommen Kosten der Unterkunft)
  • Kosten für die Neuanschaffung eines Reisepasses (falls nicht vorhanden)
  • Konsulatsgebühr von ca. 160,-€ für das J1-Visum (entfällt bei Teilnahme am sechswöchigen, visumsfreien College-Programm)
  • ESTA/ETA-Visa Waiver Gebühr (ca. 15,-€) beim College Programm
  • Reisekosten zu folgenden Veranstaltungen: Auswahlgespräch, ggf. Visumsinterview, Vor- und Nachbereitungstreffen

 

Kann ich mich für alle Programme bewerben oder muss ich mich für eins entscheiden?

Sie können sich für beide Varianten (College und Praktikum) bewerben oder sich nur für eine Variante entscheiden. 

 

Wann und wo finden die Auslandsaufenthalte statt?

Die Aufenthalte am Humber College in Toronto, Kanada, finden im Juli statt. Die Bewerbung erfolgt vom 1. Oktober bis zum 30. November des Vorjahres. 

Die Aufenthalte am Nova Scotia Community College, Kanada, finden von September bis Oktober statt (4 Wochen). Die Bewerbung erfolgt vom 1. Oktober bis zum 30. November des Vorjahres.  

Die Aufenthalte in der Metropolregion New York finden von Mitte September bis Anfang November statt (Betriebspraktika). Die Bewerbung erfolgt vom 1. Oktober bis zum 30. November des Vorjahres. 

Die Aufenthalte in der Region Atlanta (Georgia) finden von März bis April (College-Programm) oder Mai (Betriebspraktika) statt. Die Bewerbung erfolgt vom 1. Mai bis zum 30. Juni des Vorjahres.


Das könnte Sie auch interessieren

nach oben