Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Abreise 18 Jahre alt sind und noch im Ausbildungsverhältnis sind. Zudem müssen die Auszubildenden ihre Ausbildung in einer der folgenden Regionen absolvieren: Berlin, Bayern, Metropolregion Hamburg, oder Sachsen und über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.
Die USA-Reise darf nicht mit der Abschlussprüfung kollidieren. Bei Zwischenprüfungen besteht in der Regel die Möglichkeit, sich zu bewerben und die Prüfung zu verschieben. Dies sollte aber erst nach Aufnahme im Programm beantragt werden.
Ja, das ist möglich. Bitte vermerken Sie unbedingt im Bewerbungsprozess, dass Sie das Einverständnis nachreichen werden. Nutzen Sie dafür bitte das Kommentarfeld beim Upload-Fenster für Einverständniserklärungen oder schreiben Sie uns eine E-Mail an azusa(at)joachim-herz-stiftung(dot)de Bitte bemühen Sie sich, die Unterschrift der Schulleitung/des Lehrers gleich nach den Ferien einzuholen. Nachreichungen sind nur innerhalb von zwei Wochen nach Bewerbungsschluss möglich. Bitte beachten Sie, dass viele Schulsekretariate bereits in der letzten Ferienwoche wieder geöffnet haben.
Ja, vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Abreise die Volljährigkeit erlangen.
Ja, eine Wiederbewerbung ist möglich, solange Sie sich bis zum Ende des Praktikums noch in der Ausbildung befinden.
Nein, die Ausbildung wird nicht unterbrochen, aber der Auslandsaufenthalt muss von Ihrem Ausbildungsbetrieb vorab genehmigt werden. Der Zeitraum des Auslandsaufenthalts wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt – sofern er dem Ausbildungsziel dient (vgl. § 2 Abs. 3 BBiG) – und hat keinen Einfluss auf das inländische Berufsausbildungsverhältnis. Insbesondere findet durch den Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des inländischen Ausbildungsverhältnisses statt. Dies bedeutet für den Ausbildungsbetrieb in erster Linie, dass seine Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und der Beiträge zur Sozialversicherung auch während des Auslandsaufenthalts weiterhin bestehen bleibt (vgl. § 17 fff. BBiG).
Bei Zwischenprüfungen besteht in der Regel die Möglichkeit, sich zu bewerben und die Prüfung zu verschieben. Dies sollte aber erst nach Aufnahme im Programm beantragt werden. Abschlussprüfungen können leider nicht verschoben werden. Bei verkürzter Ausbildung besteht evtl. die Möglichkeit, die Ausbildung stattdessen regulär abzuschließen, damit der Zeitpunkt der Abschlussprüfungen nicht mit dem Auslandsaufenthalt kollidiert. Die Entscheidung über die Veränderung der Ausbildungsdauer und Absprache mit den beteiligten Stellen liegt in den Händen der Bewerber. Aufgrund der begrenzten Stipendienplätze raten wir den Bewerbern dringend davon ab, die Dauer ihrer Ausbildungszeit zu verändern, bevor sie eine feste Zusage für die Teilnahme am Programm erhalten haben.
Auf den Ausbildungsbetrieb kommen keine zusätzlichen Kosten zu, außer der Fortzahlung der regulären Ausbildungsvergütung. Der Zeitraum des Auslandsaufenthaltes wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt – sofern er dem Ausbildungsziel dient (vgl. § 2 Abs. 3 BBiG) – und hat keinen Einfluss auf das inländische Berufsausbildungsverhältnis. Insbesondere findet durch den Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des inländischen Ausbildungsverhältnisses statt. Dies bedeutet für den Ausbildungsbetrieb in erster Linie, dass seine Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und der Beiträge zur Sozialversicherung auch während des Auslandsaufenthaltes weiterhin bestehen bleibt (vgl. § 17 ff. BBiG).
Bitte bewerben Sie sich mit dem Online Bewerbungsbogen, den Sie unter folgendem Link finden: https://ls.joachim-herz-stiftung.de/index.php/446891?lang=de Damit Sie zum Bewerbungsportal gelangen, müssen Sie sich vorher mit Namen, Vornamen und E-Mailadresse registrieren. Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zur Freischaltung des Zugangs. Bitte folgen Sie dem Link der E-Mail, um zum Bewerbungsportal zu gelangen.
Bitte lesen Sie sich die Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung durch bevor Sie starten. Um die Bewerbung abzuschließen, werden Sie einige Dokumente hochladen müssen (Lebenslauf, Einverständniserklärungen des Betriebs und der Berufsschule, Empfehlungsschreiben, Ihr Motivationsschreiben). Wenn Sie Ihre Bewerbung online zwischendurch speichern (über Button “später fortfahren“), können Sie diese Dokumente auch zum späteren Zeitpunkt anfügen und die Bewerbung abschließen.
Ja, das ist möglich. Es erfolgt aber keine automatische Sicherung der Daten. Drücken Sie bitte deshalb zwischendurch immer auf „später fortfahren“, damit die gemachten Angaben gesichert werden. Um später zur Bewerbung zu gelangen, folgen Sie bitte wieder dem Link aus der ersten E-Mail und melden Sie sich wieder mit Ihrer E-Mailadresse und ihrem ausgewählten Passwort an. Nach dem Absenden der Bewerbung über den entsprechenden Button ist kein Zugang mehr zu Ihrer Bewerbung möglich, da sie offiziell eingereicht ist.
Nach Einreichung der Bewerbung haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrer Bewerbung. Bitte schicken Sie die Unterlagen, die nachgereicht werden müssen auf unsere E-Mailadresse azusa(at)joachim-herz-stiftung(dot)de zu. Falls Sie aus Versehen auf „absenden“ gedrückt haben und Ihre Bewerbung noch unvollständig war, müssen Sie sich erneut registrieren, die Bewerbung vollständig bearbeiten und absenden.
Falls Ihnen noch kein Berufsschulzeugnis vorliegt, vermerken Sie dies in Ihrer Bewerbung. Falls möglich, fügen Sie eine Schulbescheinigung mit Notendurchschnitt bei. Wenn das Zeugnis erst nach Bewerbungsschluss erteilt wird, können Sie es noch per E-Mail an azusa@joachim-herz-stiftung.de nachreichen.
Das eingereichte Empfehlungsschreiben soll der Jury einen Einblick verschaffen, warum Ihr/e Ausbilderin und Ausbilder Sie für das Auslandspraktikum empfehlen möchte. Das kann durch Beschreibung Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Motivation, der persönlichen Art oder besonderer Eigenschaften sein. Die Verfasser sind in der Gestaltung des Schreibens frei und es gibt keine vorgeschriebene Länge. Bitte beachten Sie, dass sich die Jury einen Eindruck von der/dem Bewerberin oder Bewerber gewinnen möchte und somit ein detailliertes Empfehlungsschreiben von Vorteil sind.
Sie können der Online-Bewerbung gerne auch zwei Empfehlungsschreiben beifügen.
Die offizielle englische Bezeichnung, die in den Bewerbungsunterlagen benötigt wird, kann man unter folgender Adresse finden: https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/certificate_supplements/de. Dort müssen Sie die offizielle Berufsbezeichnung auf Deutsch eingeben und anschließend auswählen. Unter dem Punkt „Zeugniserläuterung“ befindet sich ein Symbol der englischen Flagge. Sobald man darauf klickt, erscheint die offizielle englische Bezeichnung in einem PDF. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsschule.
Die Bewerbungsgespräche für den Aufenthalt im Frühjahr finden voraussichtlich im September statt. Für den Aufenthalt im Herbst finden die Gespräche im Januar statt. Je nach Bewerberlage finden die Gespräche in Hamburg oder München statt.
Es kommen folgende Kosten auf Sie zu:
- Verpflegung und Lebenshaltungskosten in den USA (ausgenommen Kosten der Unterkunft);
- Kosten für die Neuanschaffung eines Reisepasses (falls nicht vorhanden);
- Konsulatsgebühr von ca. 160,-€ für das J1-Visum (entfällt bei Teilnahme am sechswöchigen, visumsfreien College-Programm)
- ESTA/ETA-Visa Waiver Gebühr (ca. 15,-€) beim College Programm
- Reisekosten zu folgenden Veranstaltungen: Auswahlgespräch, ggf. Visumsinterview, Vor- und Nachbereitungstreffen
Im Sommer/Herbst 2022 bieten wir 3 Programme an:
3-wöchiges College Programm am Humber College in Toronto, Canada. Im Juli 2022. Die Stipendiaten besuchen ein ausgewähltes Kursprogramm und unternehmen diverse Firmenbesuche und Exkursionen. Dieses Programm ist in der Regel ohne Visum durchführbar.
Das Praktikumsprogramm im Herbst 2022 dauert acht Wochen und besteht aus einem Praktikum in einem amerikanischen Betrieb Ihrer Fachrichtung. Für die Einreise in die USA wird ein J1-Visum beantragt.
Im Frühjahr bieten wir folgende Programme an:
Das sechswöchige Kursprogramm beginnt Mitte März und endet nach 6 Wochen (Ende April). Die Stipendiaten besuchen Fachkurse an einer Universität und unternehmen diverse Firmenbesuche und Exkursionen. Dieses Programm ist in der Regel ohne Visum durchführbar.
Das Praktikumsprogramm dauert acht Wochen und besteht aus einem Praktikum in einem amerikanischen Betrieb Ihrer Fachrichtung. Für die Einreise in die USA wird ein J1-Visum beantragt.
Sie können sich für beide Varianten (College und Praktikum) bewerben oder sich nur für eine Variante entscheiden. Allein das Logistik Programm in Georgia im Herbst ist Logistik Azubis aus Hamburg vorbehalten.
Die Aufenthalte am Humber College in Toronto, Kanada finden im Juli statt. Die Bewerbung erfolgt vom 1. Oktober bis zum 30. November des Vorjahres.
Die Aufenthalte in der Metropolregion New York und Logistik Praktika in Georgia finden von Mitte September bis Anfang November statt (Betriebspraktika). Die Bewerbung erfolgt vom 1. Oktober bis zum 30. November des Vorjahres.
Die Aufenthalte in der Region Atlanta (Georgia) finden von Mitte März bis Ende April (College-Programm) oder Anfang Mai (Betriebspraktika). Die Bewerbung erfolgt vom 1. Mai bis zum 30. Juni des Vorjahres.