Corporate Social Responsibility im Gesellschaftsrecht

Das Projekt „Comparative Corporate Social Responsibility“ untersucht die rechtlichen Grundlagen gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen in Deutschland, Europa und der Welt. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Rolle, die CSR im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht spielt.
Es stellt sich ein ganzes Bündel an unterschiedlich gelagerten Fragestellungen wie etwa:
- Was ist eigentlich die Daseinsberechtigung von modernen Aktiengesellschaften? Empfiehlt sich die Indienstnahme des Gesellschaftsrechts für außersozietäre Zielsetzungen? Ist das CSR-Konzept bereits inhärenter Bestandteil der gesellschaftsrechtlichen Zwecksetzung?
- Gibt es konvergierende Entwicklungslinien oder rechtskulturelle Unterschiede, wenn man die Entwicklung, die CSR in unterschiedlichen nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen genommen hat, betrachtet?
Entwickelt wurde das Projekt von Herrn Professor Holger Fleischer, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Es wird in unterschiedlichen Einzelprojekten durch ihn und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Arbeitsgruppe bearbeitet. Gefördert wird insbesondere die Entstehung einer Doktorarbeit, der sich Frau Julia Tittel, wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut, widmet. Sie geht der Frage nach, ob es in der deutschen Rechtsordnung einer neuen Gesellschaftsform bedarf, die sich speziell an den Bedürfnissen von Unternehmen richtet, die Gemeinwohlförderung und Gewinnerwirtschaftung miteinander verbinden wollen.