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  1. Startseite

Hinweis des Vorstandes der Joachim Herz Stiftung zu den redaktionellen Änderungen vom 14.12.2020 in dem Artikel „Ein Herz und eine Seele“ in der ZEIT

Veröffentlicht am 17.12.2020

Nach der Veröffentlichung unserer Stellungnahme vom 7.12.2020 zu dem Artikel „Ein Herz und eine Seele“ in der ZEIT vom 26.11.2020 hat die Zeitung mehrere wesentliche Änderungen, Kürzungen und Versachlichungen in ihrer Berichterstattung vorgenommen:

  • die sachliche Richtigstellung des Kaufpreises für das Erwerbsgeschäft IntReal, der 75 Millionen Euro betragen hat und nicht bei den in den Raum gestellten 90 Millionen Euro lag,
  • die These, der Erwerb unserer Räumlichkeiten in der Elbphilharmonie wäre erfolgt, um „einen Gästeraum für den Senat zu sichern“, wurde entfernt,
  • die Darstellungen zu den Personalwechseln und zur Rolle von Petra Herz während der Aufbauphase der Stiftung wurden versachlicht und gekürzt.

Wir begrüßen diese Korrekturen.

Stellungnahmen des Vorstands der Joachim Herz Stiftung zum ZEIT-Artikel "Ein Herz und eine Seele" vom 26.11.2020

Veröffentlicht am 07.12.2020

Wie in der öffentlichen Stellungnahme am 26.11.2020 angekündigt, hat sich der Vorstand der Joachim Herz Stiftung mit den aufgeworfenen Fragen aus dem ZEIT-Artikel „Ein Herz und eine Seele“, die die Käufe der Unternehmensanteile an der VTG und IntReal sowie den Erwerb der Räumlichkeiten in der Elbphilharmonie betreffen, auseinandergesetzt. Wir haben die Unterlagen und Abläufe zu diesen Erwerbsvorgängen noch einmal sehr sorgfältig überprüft und publizieren die Ergebnisse, um für die Öffentlichkeit Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen. Die in der Berichterstattung aufgestellten Vermutungen zu diesen drei Erwerbskäufen sind unzutreffend und korrekturbedürftig:

1. Beteiligung der Joachim Herz Stiftung an der Firma IntReal International Real Estate KVG mbH („IntReal“)

Das Unternehmen, das sich auf Verwaltungsaufgaben für Immobilienfonds spezialisiert hat, befand sich zunächst im Eigentum der Warburg-HIH Invest Real Estate KVG mbH („WHIH“). Die WHIH entschied sich im Jahr 2018, Anteile an dem Unternehmen IntReal zu veräußern. Eine der vier weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurde mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt. Das Gutachten wurde im Rahmen der Verhandlungen mit dem Kaufinteressenten erstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstattete ihr Gutachten auf der Basis von marktüblichen und anerkannten Verfahren und ermittelte einen indikativen Eigenkapitalwert in einer Bandbreite, die weit oberhalb des in der Berichterstattung genannten Wertes von 95 Mio. Euro lag. Der Kaufinteressent gab im Sommer 2018 für den angebotenen Anteil von 89,9 % ein Kaufangebot ab, das sich an dieser Bandbreite der Wertermittlung orientierte.

Der in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ verbreitete Verdacht, dass ein ursprünglicher Kaufinteressent für den Erwerb (von 89 % der Anteile) der Firma IntReal 95 Mio. Euro geboten habe, ist unzutreffend und führt zu einer Fehlvorstellung: Die Verhandlungen und Preisfindung lagen deutlich über dem genannten Wert von 95 Mio. Euro.

An diese unzutreffende Vermutung, die aus einem der Stiftung nicht bekannten* Tagebucheintrag abgeleitet wird, hat die Berichterstattung die ebenfalls unzutreffende Behauptung geknüpft, dass die Joachim Herz Stiftung für die von ihr im November 2018 erworbene Minderheitsbeteiligung von 49 % an IntReal einen überhöhten Kaufpreis von fast 90 Mio. Euro gezahlt habe. Diese Darstellung hat keine Grundlage: Die auf der Grundlage des Gutachtens der Wirtschaftsprüfer ermittelte Bandbreite eines angemessenen Kaufpreises für die 49 %-ige Beteiligung lag erheblich niedriger.

Die Joachim Herz Stiftung beauftragte eine zweite unabhängige renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung eines Marktwertgutachtens. Dieses Gutachten bestätigte den Marktwert des ersten Gutachtens am oberen Ende der Bandbreite. Der Kaufentscheidung durch die Joachim Herz Stiftung ging eine intensive rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Due Diligence mit qualifizierten Beratern voraus. Die Beteiligung von 49 % der Geschäftsanteile an IntReal wurde zu einem Kaufpreis erworben, der sich nicht auf die im ZEIT-Artikel behaupteten „fast 90 Mio. Euro“ belief, sondern innerhalb der durch zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ermittelten niedrigeren Kaufpreisbandbreite lag.

Der Wert der Beteiligung entwickelte sich seitdem sehr positiv. Sowohl das Fondsvolumen als auch die Erträge der IntReal liegen deutlich oberhalb der Planung, die der Bewertung zugrunde gelegt wurde. Das Ergebnis und die Ausschüttungen zur Erfüllung des Stiftungszwecks entwickelten sich auch im Corona-Jahr 2020 über Plan.

Den Mitgliedern der Stiftung war bekannt, dass Herr Dr. Olearius mittelbar an der WHIH beteiligt war. Herr Dr. Olearius legte dies zusätzlich zu Beginn der Verhandlungen ausdrücklich offen und präsentierte dabei ein Organigramm, aus dem sich die Beteiligungsverhältnisse ergeben. Dem entsprechend beteiligte sich Herr Dr. Olearius an keiner Entscheidung der Joachim Herz Stiftung hinsichtlich des Erwerbs der IntReal-Anteile. Ebenso wenig war er an den Vorbereitungshandlungen für diese Entscheidung beteiligt. Dieses Verhalten entspricht dem Governance Kodex der Stiftung.

*geändert am 10.12.2020

2. Erwerb der Räumlichkeiten in der Hamburger Elbphilharmonie

Die Berichterstattung der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vermittelt den Eindruck, die Joachim Herz Stiftung habe Räumlichkeiten in der Hamburger Elbphilharmonie erworben, um „einen Gästeraum für den Senat zu sichern“. Außerdem könne der Kauf der Gemeinnützigkeit der Stiftung schaden. Auch diese Berichterstattung ist korrekturbedürftig.

Der Vorstand der Joachim Herz Stiftung entschied in einem langen, mehrmonatigen Entscheidungsprozess nach intensiver Klärung verschiedener Fragestellungen am 16.04.2018, den Erwerb von Räumlichkeiten in der Hamburger Elbphilharmonie zur Nutzung für die eigene Stiftungsarbeit anzustreben und damit ein klares Bekenntnis der Stiftung zum Standort Hamburg zu setzen. Etwaige Zweifel im Hinblick auf eine Gefährdung der Gemeinnützigkeit wurden zuvor ausgeräumt.

Neben der Verwendung für die eigene Stiftungsarbeit der Joachim Herz Stiftung sollten die Räume in ungenutzten Zeiten anderen gemeinnützigen Körperschaften für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Vor dem Erwerb der Wohnung wurde eine umfassende Due Diligence durchgeführt. Der Erwerb erfolgte im Mai 2018. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung der Joachim Herz Stiftung fand Mitte Januar 2020 statt. Für das Jahr 2020 waren mehrere Formate und Veranstaltungen in den Räumen geplant, aufgrund der Corona-Pandemie konnten nur zwei weitere Veranstaltungen realisiert werde. Die Stiftung führte eine eigene Veranstaltung mit ihrem Projektpartner TU München durch. Die Toepfer-Stiftung nutzte die Räumlichkeiten für eine interne Veranstaltung. Die Räume wurden der Freien Hansestadt Hamburg bislang nicht zur Verfügung gestellt; es gab auch keine konkreten Anfragen hierzu. Es liegen weder Verstöße gegen den Stiftungszweck noch gegen sonstige Rechtsvorschriften vor.

Die Joachim Herz Stiftung wird die Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Projektarbeit für Formate wie Preisverleihungen, Jury-Sitzungen und Beiratssitzungen nutzen. Darüber hinaus wird die Stiftung eine Plattform bieten, um den Diskursveranstaltungen zu ihren Arbeitsthemen Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung in den Bereichen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Medizin, Chemie, Physik und Biologie voranzutreiben. Hierzu sind u.a. folgende Veranstaltungsformate in den Räumlichkeiten der Elbphilharmonie geplant:

  • AtlanticTalks – Dies ist eine Vortragsreihe, die vor allem in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft für transatlantische Impulse sorgt und transatlantische Verbindungen sichtbar werden lässt.
  • Wissenschaft trifft Wirtschaft - Dies ist ein Ort für Austausch und strategischen Dialog zwischen Funktionstragenden aus Wissenschaft und Wirtschaft – für gegenseitiges Verständnis und besseren Transfer.
  • Freiraum – Dies ist ein informeller Begegnungs- und Nachdenkraum für Vordenker/innen aus der Wissenschaft, mit dem Ziel den Wissenschaftsstandort Hamburg durch Vernetzung zu fördern.

Mit dem Aufbau eines solchen repräsentativen Standortes folgt die Joachim Herz Stiftung dem Beispiel vieler anderer Stiftungen mit ähnlichen Standorten, wie z.B. der Bertelsmann-Stiftung mit einem Standort Unter den Linden 1 in Berlin, der Deutschen Telekom-Stiftung mit einer Repräsentanz in Berlin in der Französischen Straße, oder der Mercator-Stiftung mit einem weiteren Projekt-Zentrum am Hackeschen Markt in Berlin.

Der Umstand, dass Herr Dr. Olearius Mitglied im Kuratorium (nicht, wie in „DIE ZEIT“ berichtet, im Aufsichtsrat) der Stiftung Elbphilharmonie ist, war für den Erwerb der Räumlichkeiten ohne Relevanz, da die Stiftung Elbphilharmonie weder als Verkäuferin noch als Nutzerin auftritt. Verkäuferin war die Skyliving GmbH, eine gemeinsame Tochtergesellschaft von HOCHTIEF und Quantum. An der Quantum ist die M.M. Warburg-Bank mit 10 % beteiligt. Diese Beteiligung hat keine rechtlichen Auswirkungen.

3. Beteiligung der Joachim Herz Stiftung an dem Hamburger Logistikunternehmen VTG AG

Ein Großaktionär des Hamburger Logistikunternehmens VTG AG („VTG“) entschied sich im Jahr 2015, sein Aktienpaket (ca. 40 %) zu veräußern. Die M.M. Warburg-Bank („MMWB“) informiert die Joachim Herz Stiftung über diese Verkaufsabsicht.

Die Joachim Herz Stiftung war am Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 10 % interessiert und führte eine Due Diligence durch. Die Verhandlungen mit dem Verkäufer wurden für die Stiftung ebenso wie für andere Kaufinteressenten für die übrige zum Verkauf stehende Beteiligung von der MMWB geführt. Im März 2016 erwarb die Joachim Herz Stiftung Anteile i.H.v. 10 % an der VTG.

Herr Dr. Olearius war zum Zeitpunkt des Erwerbs der 10 %-Beteiligung an der VTG aufgrund seiner Expertise Mitglied des Aufsichtsrats der VTG. Dies war öffentlich bekannt und wurde den einzelnen Organmitgliedern der Joachim Herz Stiftung zu Beginn des Entscheidungsprozesses über den Erwerb von VTG-Anteilen zusätzlich offengelegt. Die Mitgliedschaft von Herrn Dr. Olearius im Aufsichtsrat der VTG begründete keinen Interessenkonflikt, da die VTG weder Käuferin noch Verkäuferin noch am Erwerb des Aktienpakets beteiligt war.

Über die Rolle der MMWB als Vermittler der Transaktion fasste der Stiftungsausschuss bei Enthaltung von Herrn Dr. Olearius einen einstimmigen Beschluss, wie dies von der Satzung und dem Governance-Kodex gefordert ist. Der in der Berichterstattung verbreitete Vorwurf eines strafbaren Insiderhandels hatte keine tatsächliche oder rechtliche Grundlage. Es handelte sich um einen außerbörslichen Paketerwerb ohne Verwendung von Insiderinformationen.

Veröffentlicht am 26.11.2020

Der Vorstand der Joachim Herz Stiftung setzt sich mit den aufgeworfenen Fragen aus dem heutigen ZEIT-Artikel „Ein Herz und eine Seele“, die die Stiftung betreffen, auseinander. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Vorstandes wurden die Käufe der Unternehmensanteile an der VTG und Intreal sowie der Erwerb der Räumlichkeiten in der Elbphilharmonie ordnungsgemäß eingeleitet und abgewickelt. Gleichwohl hat der Vorstand heute beschlossen, die Unterlagen und Abläufe zu diesen Erwerbsvorgängen noch einmal sorgfältig zu überprüfen.

Zudem nimmt die Stiftung aktiv den Dialog mit der Stiftungsaufsicht auf.

Auf Fragen zu den Persönlichkeiten und zu den Anfängen unserer Stiftungsarbeit werden wir nicht weiter im Detail eingehen, da es uns wichtig ist, die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu schützen.

 

Veröffentlicht am 25.11.2020

Am 19.11.2020 hat die Joachim Herz Stiftung eine Presseanfrage vom Recherchenetzwerk „Zeit“ und NDR erhalten, in der detaillierte Fragen zu unserem Governance Codex, der Satzung, der Stiftungsgeschichte sowie Personalwechseln während der Aufbauphase der Stiftung, zu unserer Kapitalanlage und zur Nutzung unserer Räumlichkeiten in der Elbphilharmonie gestellt wurden. Es geht darum, Informationen zu erhalten oder zu bestätigen über die Verbindungen zwischen dem Kuratoriumsvorsitzenden der Joachim Herz Stiftung, Herrn Dr. Olearius, der Stiftung und anderen Institutionen.

Wir möchten auch unsere Partner, Stipendiaten, Alumni, Fellows sowie Kolleginnen und Kollegen aus unserem beruflichen Umfeld offen in dieser Angelegenheit informieren. Deswegen veröffentlichen wir die Stellungnahme des Vorstandes der Joachim Herz Stiftung, die am 23.11.2020 gegenüber der „Zeit“ und dem NDR schriftlich erfolgt ist:

„Die Anfänge unserer Stiftungsarbeit in den ersten Jahren der Aufbauphase waren herausfordernd. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hierzu nicht weiter auf Details eingehen, denn es ist uns wichtig, die Persönlichkeitsrechte der damals Beteiligten zu schützen. 

Die Stiftung ist in den letzten zwölf Jahren in ihrer Vermögensausstattung erfreulich gewachsen, damit stiegen auch die jährlichen Projektmittel. So konnten wir unser Programmportfolio zu seiner heutigen Größe ausbauen. Wir befinden uns damit in einer gut etablierten Situation für unsere gemeinnützige Arbeit.

Eine der zentralen Aufgaben in unserer Kapitalanlage ist es, das Stiftungskapital zu erhalten und zu vermehren. Für unsere Stiftungsarbeit – also die Verwirklichung unserer gemeinnützigen Zwecke – ist die Joachim Herz Stiftung auf einen laufenden Ertrag angewiesen, deswegen ist das Stiftungsvermögen in ertragsstarke Unternehmen verschiedener Branchen investiert.

Neben der bekannten mittelbaren Beteiligung an der Beiersdorf AG hat die Stiftung in den vergangenen Jahren Anteile an der VTG AG (Schienenlogistik) und der IntReal (Immobilienfonds­verwaltung) zur Vermögensdiversifikation erworben. Hierdurch wurde auch dem Willen des Stifters Rechnung getragen, das Vermögen der Stiftung überwiegend unternehmerisch zu investieren.

Sämtliche Erwerbe wurden zu marktüblichen Konditionen in vorschriftsmäßiger Weise getätigt. Bei dem Erwerb der Beteiligung IntReal hat sich der Kuratoriumsvorsitzende nicht an den Verhandlungen beteiligt. Er hat sich ferner der Stimme enthalten. Diese Investments wurden stets im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Testat bestätigt. Die Prüfungsberichte werden jährlich der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt übermittelt. Unseren Zehnjahresbericht kennen Sie bereits, an dieser Stelle sei auch auf den aktuellen Jahresbericht verwiesen.

Die Stiftung besitzt seit Herbst 2019 Räumlichkeiten in der Elbphilharmonie. Diese wurde zu üblichen Marktpreisen von der Verkäuferin, der Skyliving GmbH & Co KG, erworben. Diese Räume dienen als innerstädtische Zweigstelle der Stiftung und werden für kleinere öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel für Diskussionsabende, sowie für Besprechungen oder Sitzungen genutzt. In unserem Nutzungskonzept, in dem für das Jahr 2020 verschiedene Veranstaltungsreihen geplant waren, ist auch vorgesehen, die Räume anderen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung zu stellen. Nach unserer Eröffnungsveranstaltung im Januar 2020 konnten dort Corona-bedingt leider nur zwei weitere Veranstaltungen stattfinden. Wir selbst haben eine Veranstaltung mit unserem Projektpartner TU München durchgeführt und die Toepfer Stiftung hat die Räumlichkeiten mit einer internen Veranstaltung genutzt.“

Unabhängig von dieser Stellungnahme behält sich die Stiftung vor, die Berichterstattung im Detail zu überprüfen.

Ansprechpartnerin:
Martina Behrens

Bereichsleiterin

+49 40 533295-46
mbehrens(at)joachim-herz-stiftung(dot)de

Ihr Kontakt zu uns:

Joachim Herz Stiftung
Langenhorner Chaussee 384
22419 Hamburg

T. +49 40 533295-0
F. +49 40 533295-77
info(at)joachim-herz-stiftung(dot)de

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