Experimentieren

Den Elementen auf der Spur: Schüler erlernen die Gesetze der Natur und erforschen Wasser, Luft, Feuer und Erde.

Förderrichtlinien

Die Joachim Herz Stiftung ist primär operativ tätig mit Projekten, die die Stiftung allein oder in Kooperation mit anderen entwickelt und realisiert. In gewissem Umfang fördert die Stiftung außerdem Projekte Dritter.

Die vorliegenden Förderrichtlinien informieren über die Kriterien zur Beurteilung einer externen Förderanfrage. Bitte senden Sie ausschließlich Projektanträge, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien der Joachim Herz Stiftung übereinstimmen.  Fragen dazu richten Sie bitte an Frau Tidow unter T. +49 40 533295-48.

Formelle Kriterien für eine Förderanfrage:

Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Förderanfrage zu gewährleisten, bearbeitet die Stiftung  ausschließlich Anfragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Für die Förderanfrage wird das Anfrageformular unserer Webseite verwendet,
  2. das Anfrageformular ist vollständig ausgefüllt,
  3. dem Anfrageformular ist eine (max. einseitige) Darstellung des zu fördernden Projekts beigefügt und
  4. beides wird an folgende Adresse per Post versandt:


Joachim Herz Stiftung
Bereich Föderanfragen
Langenhorner Chaussee 384
22419 Hamburg

Elektronisch übermittelte Anfragen kann die Stiftung derzeit nicht berücksichtigen. Wir informieren Sie zeitnah, in der Regel innerhalb von 6 Wochen, wie über Ihre Förderanfrage entschieden wurde.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller und damit Förderungsempfänger können sein:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
  • juristische Personen des privaten Rechts, deren Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt anerkannt ist.

Thematische Schwerpunkte:

Bitte prüfen Sie anhand der folgenden Kriterien genau, ob Ihr Projekt Aussicht auf Förderung hat: Die Joachim Herz Stiftung fördert Drittprojekte vor allem im Bereich der Schulbildung. Interessant sind Projekte aus den Bereichen Naturwissenschaften, der Mathematik und dem internationalen Austausch von Schülern. Außerdem unterstützt die Stiftung Projekte, die das Verständnis für Wirtschafts- und Finanzprozesse fördern. Wichtig ist bei schulischen Projekten ein hohes Maß an Eigeninitiative aller Beteiligten, Kreativität sowie das gemeinsame Erarbeiten neuer Themen.

Musik und Sport werden in der Regel nicht gefördert

Projekte, die spezifisch im musischen oder sportlichen Bereich angesiedelt sind, werden in der Regel nicht gefördert.

Positive Kriterien für Projekte:

  • Eigeninitiative der am Projekt beteiligten Personen,
  • Qualität der Projekte und ihrer Inhalte,
  • klare und gut durchdachte inhaltliche sowie finanzielle Planung des Projekts,
  • Vorbildfunktion eines Projektes und Multiplizierbarkeit,
  • Seriosität, Erfahrung und Reputation des Antragstellers,
  • effizienter Einsatz von Mitteln,
  • auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegte Ideen,
  • Evaluationskriterien,
  • Dokumentation der Projekte,
  • Kreativität,
  • Aktualität des Themas.

Diese Liste zeigt, welche Projekteigenschaften die Stiftung – losgelöst von konkreten Anträgen – für grundsätzlich förderwürdig hält. Dies bedeutet nicht, dass die Stiftung ausschließlich Anfragen unterstützt, die alle genannten Kriterien erfüllen.

Eigeninitiative steht im Vordergrund

Es gibt keine Höchstgrenze für den Betrag, den ein Projekt maximal erhalten kann. Die Stiftung unterstützt jedoch vornehmlich Projekte, die von der Eigeninitiative der Beteiligten und weniger von finanziellen Ressourcen geprägt sind. Folglich haben Förderanfragen, die z. B. kostenintensive Forschungsvorhaben beantragen, in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.

Administrative und institutionelle Kosten werden nicht gefördert

Obwohl sich die Stiftung bei der Förderung von Drittprojekten einen weiten Handlungsspielraum offenhält, werden Projekte, für die ein oder mehrere der nachfolgenden Kriterien zutreffen, generell nicht gefördert:

  • der Inhalt des Projekts liegt außerhalb des Stiftungszwecks,
  • der Antragsteller ist keine juristische Peron des öffentlichen Rechts oder juristische Peron des privaten Rechts mit anerkannter Gemeinnützigkeit,
  • Projekte mit politischem oder religiösem Hintergrund,
  • rein institutionelle Förderung,
  • Anfragen, die von Beginn an auf eine langfristige Förderung (> 3 Jahre) angelegt sind,
  • ausschließliche Finanzierung von administrativen Kosten (Reisekosten, Druckkosten, Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden, Werbung etc.),
  • individuelle Stipendien außerhalb unserer Stipendienprogramme.

Stiftung ist bei ihrer Entscheidung frei

Als unabhängige Stiftung behält sich die Stiftung vor, im eigenen und freien Ermessen über die eingehenden Förderanfragen zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil der Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung privaten Rechts. Die Joachim Herz Stiftung behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanfragen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz der Tätigkeit. Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die Joachim Herz Stiftung herleiten.

Förderrichtlinien:

PDF Förderrichtlinien

Anfrageformular