Experimentieren
Den Elementen auf der Spur: Schüler erlernen die Gesetze der Natur und erforschen Wasser, Luft, Feuer und Erde.
Die Joachim Herz Stiftung ist primär operativ tätig mit Projekten, die die Stiftung allein oder in Kooperation mit anderen entwickelt und realisiert. In gewissem Umfang fördert die Stiftung außerdem Projekte Dritter.
Die vorliegenden Förderrichtlinien informieren über die Kriterien zur Beurteilung einer externen Förderanfrage. Bitte senden Sie ausschließlich Projektanträge, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien der Joachim Herz Stiftung übereinstimmen. Fragen dazu richten Sie bitte an Frau Tidow unter T. +49 40 533295-48.
Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Förderanfrage zu gewährleisten, bearbeitet die Stiftung ausschließlich Anfragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Joachim Herz Stiftung
Bereich Föderanfragen
Langenhorner Chaussee 384
22419 Hamburg
Elektronisch übermittelte Anfragen kann die Stiftung derzeit nicht berücksichtigen. Wir informieren Sie zeitnah, in der Regel innerhalb von 6 Wochen, wie über Ihre Förderanfrage entschieden wurde.
Antragsteller und damit Förderungsempfänger können sein:
Bitte prüfen Sie anhand der folgenden Kriterien genau, ob Ihr Projekt Aussicht auf Förderung hat: Die Joachim Herz Stiftung fördert Drittprojekte vor allem im Bereich der Schulbildung. Interessant sind Projekte aus den Bereichen Naturwissenschaften, der Mathematik und dem internationalen Austausch von Schülern. Außerdem unterstützt die Stiftung Projekte, die das Verständnis für Wirtschafts- und Finanzprozesse fördern. Wichtig ist bei schulischen Projekten ein hohes Maß an Eigeninitiative aller Beteiligten, Kreativität sowie das gemeinsame Erarbeiten neuer Themen.
Projekte, die spezifisch im musischen oder sportlichen Bereich angesiedelt sind, werden in der Regel nicht gefördert.
Diese Liste zeigt, welche Projekteigenschaften die Stiftung – losgelöst von konkreten Anträgen – für grundsätzlich förderwürdig hält. Dies bedeutet nicht, dass die Stiftung ausschließlich Anfragen unterstützt, die alle genannten Kriterien erfüllen.
Es gibt keine Höchstgrenze für den Betrag, den ein Projekt maximal erhalten kann. Die Stiftung unterstützt jedoch vornehmlich Projekte, die von der Eigeninitiative der Beteiligten und weniger von finanziellen Ressourcen geprägt sind. Folglich haben Förderanfragen, die z. B. kostenintensive Forschungsvorhaben beantragen, in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.
Obwohl sich die Stiftung bei der Förderung von Drittprojekten einen weiten Handlungsspielraum offenhält, werden Projekte, für die ein oder mehrere der nachfolgenden Kriterien zutreffen, generell nicht gefördert:
Als unabhängige Stiftung behält sich die Stiftung vor, im eigenen und freien Ermessen über die eingehenden Förderanfragen zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil der Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung privaten Rechts. Die Joachim Herz Stiftung behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanfragen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz der Tätigkeit. Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die Joachim Herz Stiftung herleiten.
Förderrichtlinien:
